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   BGH, 16.05.1975 - I ZB 6/75   

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https://dejure.org/1975,3504
BGH, 16.05.1975 - I ZB 6/75 (https://dejure.org/1975,3504)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1975 - I ZB 6/75 (https://dejure.org/1975,3504)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1975 - I ZB 6/75 (https://dejure.org/1975,3504)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Musikwerke - Verwerfung einer Berufung wegen Versäumnis der Berufungsfrist - Anforderungen an die wirksame Zustellung eines Urteils - Voraussetzungen einer Zustellung von Anwalt zu Anwalt - ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 198

Papierfundstellen

  • VersR 1975, 906
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.07.1959 - VIII ZR 111/58

    Zustellung von Anwalt zu Anwalt

    Auszug aus BGH, 16.05.1975 - I ZB 6/75
    Die Zustellung von Anwalt zu Anwalt nach § 198 ZPO erfordert aber weiterhin, daß der Anwalt, dem zugestellt werden soll, den Willen hat, das Schriftstück als zugestellt zu behalten (vgl. BGHZ 14, 342, 345; 30, 299, 301).[BGH 29.09.1954 - II ZR 292/53]; 30, 299, 301) [BGH 07.07.1959 - VIII ZR 111/58]Dies folgt aus der besonderen Natur dieser Zustellungsart, die nicht in der beurkundeten Übergabe des zuzustellenden Schriftstücks durch ein Zustellungsorgan besteht, sondern in der formlosen Übermittlung zum Zwecke der Zustellung und in der Annahme des darin liegenden Zustellungsangebots durch den Anwalt, dem zugestellt werden soll.

    Dieser hat durch sein Empfangsbekenntnis zu beurkunden, daß er das Schriftstück zur Bewirkung der Zustellung entgegengenommen hat (vgl. BGHZ 30, 299, 303) [BGH 07.07.1959 - VIII ZR 111/58].

    In Betracht kommt nur eine Verletzung von Standespflichten (vgl. BGHZ 30, 299, 305).

    [BGH 07.07.1959 - VIII ZR 111/58]Der Klägerin ist es deshalb auch nicht verwehrt, sich darauf zu berufen, daß das Zustellungsangebot erst am 23. September 1974 angenommen wurde.

  • BGH, 29.09.1954 - II ZR 292/53

    Zustellung von Anwalt zu Anwalt

    Auszug aus BGH, 16.05.1975 - I ZB 6/75
    Die Zustellung von Anwalt zu Anwalt nach § 198 ZPO erfordert aber weiterhin, daß der Anwalt, dem zugestellt werden soll, den Willen hat, das Schriftstück als zugestellt zu behalten (vgl. BGHZ 14, 342, 345; 30, 299, 301).[BGH 29.09.1954 - II ZR 292/53]; 30, 299, 301) [BGH 07.07.1959 - VIII ZR 111/58]Dies folgt aus der besonderen Natur dieser Zustellungsart, die nicht in der beurkundeten Übergabe des zuzustellenden Schriftstücks durch ein Zustellungsorgan besteht, sondern in der formlosen Übermittlung zum Zwecke der Zustellung und in der Annahme des darin liegenden Zustellungsangebots durch den Anwalt, dem zugestellt werden soll.
  • BGH, 02.11.1961 - II ZR 98/61

    Zustellung von Anwalt zu Anwalt

    Auszug aus BGH, 16.05.1975 - I ZB 6/75
    Zwar genügte die Übermittlung einer beglaubigten Abschrift zum Zwecke der Zustellung; die Übergabe einer Ausfertigung war nicht erforderlich, auch nicht die Vorlage einer Ausfertigung bei Aushändigung der beglaubigten Abschrift (vgl. BGH LM ZPO § 317 Nr. 3[BGH 02.11.1961 - II ZR 98/61]; BGHZ 36, 62).
  • BGH, 13.04.1989 - IX ZR 148/88

    Festsetzung von Ordnungsmitteln aufgrund einer einstweiligen Verfügung;

    Die Verweigerung des Empfangsbekenntnisses mit der Begründung, gegen die Wirksamkeit der Zustellung beständen rechtliche Bedenken, ergibt regelmäßig das Fehlen der Empfangsbereitschaft des Zustellungsempfängers (vgl. BGH, Beschl. v. 16. Mai 1975 - I ZB 6/75, VersR 1975, 906).
  • BGH, 14.09.2011 - XII ZR 168/09

    Auslandszustellung nach dem Haager Zustellungsübereinkommen: Verletzung von

    Verweigert der Zustellungsempfänger die Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses und reicht er die ihm übersandten Dokumente an das Gericht zurück, ist die Zustellung nach § 174 Abs. 1 ZPO unwirksam (BGH Urteil vom 16. Mai 1975 - I ZB 6/75 - VersR 1975, 906).
  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 226/87

    Heilung von Zustellungsmängeln; Internationale Zuständigkeit im Gerichtsstand des

    Davon kann aber im allgemeinen keine Rede sein, wenn der Rechtsanwalt erklärt, er betrachte die Zustellung als unwirksam und weise das Schriftstück deshalb zurück (BGH, Beschluß vom 16. Mai 1975 - I ZB 6/75 - VersR 1975, 906, 907).
  • BGH, 31.05.1979 - VII ZR 290/78

    Zeitpunkt der Bewirkung einer Zustellung eines Urteils an einen Rechtsanwalt -

    Die wirksame Zustellung an einen Rechtsanwalt setzt voraus, daß dieser persönlich Kenntnis von seinem Gewahrsam an dem ihm zustellungshalber übersandten Schriftstück erhalten hat und durch Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses den Willen äußert, das Schriftstück als zugestellt anzunehmen (BGH, Beschluß vom 11. Juni 1953 - IV ZB 37/53 = LM ZPO § 233 Nr. 37; BGHZ 30, 335, 336 [BGH 25.09.1959 - IV ZR 84/59]; Beschluß vom 16. Mai 1975 - I ZB 6/75 - VersR 1975, 906, vom 13. Oktober 1977 - VII ZR 9/77 = VersR 1977, 1130).
  • BGH, 06.11.1984 - VI ZR 2/83

    Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Rechtswalt wegen Verjährung von

    Zutreffend geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, daß die von Amts wegen vorzunehmende Zustellung eines Urteils (§§ 270, 317 ZPO) im vereinfachten Wege nach § 212 a ZPO nur dann "bewirkt" wird, wenn der Anwalt - auch wenn er sich, wie im Streitfall, selbst vertritt (§ 78 Abs. 3 ZPO) - das ihm zugestellte Schriftstück mit dem Willen entgegennimmt, es als zugestellt gegen sich gelten zu lassen (s. BGHZ 30, 335, 336 [BGH 25.09.1959 - IV ZR 84/59]; BGH Urteil vom 31. Mai 1979 - VII ZR 290/78 - VersR 1979, 937, 938 und Beschlüsse vom 4. Juni 1974 - VI ZB 5/74 - VersR 1974, 1026; 16. Mai 1975 - I ZB 6/75 - VersR 1975, 906, 907; 21. Januar 1981 - III ZB 28/80 - VersR 1981, 354 und vom 28. Oktober 1981 - IVb ZB 687/81 - VersR 1982, 160).
  • BGH, 26.09.1975 - I ZR 4/75

    Zahlung eines Differenzbetrages zwischen einem tariflich geschuldeten und dem

    Der erkennende Senat hält an den vom Reichsgericht und vom Bundesgerichtshof als Voraussetzung der Zustellung nach § 198 ZPO entwickelten Grundsätzen fest (vgl. RGZ 150, 392, 394; BGHZ 30, 299 m. Anm. Mezger in LM Nr. 8 zu § 198 ZPO; BGH NJW 74, 1469; BGH NJW 75, 1171; Senatsbeschluß vom 16. Mai 1975 - I ZB 6/75), die auch im Schrifttum überwiegend gebilligt werden (vgl. Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 11. Aufl. § 75, II, 3 S. 379; Stein/Jonas, ZPO, 19. Aufl. § 198, II, 2; Thomas/Putzo, ZPO, 8. Aufl. Anm. 4 zu § 198; Zöller, ZPO, 11. Aufl. Anm. III, 3 b zu § 198; a. A. Baumbach/Lauterbach, ZPO, 33. Aufl. Anm. 2 B zu § 198; Wieczorek, ZPO, Anm. A I b 1 + 2 zu § 198).
  • BGH, 21.01.1981 - III ZB 28/80

    Zustellung eines Urteils mit schriftlichem Empfangsbekenntnis - Bestimmung der

    Es ist also maßgebend, wann der Anwalt, dem zugestellt wird, das Zustellungsangebot angenommen hat (BGH VersR 1975, 906, 907).
  • BGH, 20.04.1989 - IX ZB 20/89

    Begründung des Rechtsanspruchs eines Antragstellers auf Zuerkennung von

    Die Verweigerung des Empfangsbekenntnisses mit der Begründung, gegen die Wirksamkeit der Zustellung beständen rechtliche Bedenken, ergibt regelmäßig das Fehlen der Empfangsbereitschaft des Zustellungsempfängers (vgl. BGH, Beschl. v. 16. Mai 1975 - I ZB 6/75, VersR 1975, 906).
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